Berufsunfähigkeitsversicherung – raus aus der Existenzgefährdung
- Vereinbarte Leistungen ab sechsmonatiger Berufsunfähigkeit möglich
- Flexible Anpassung Ihrer BU an Ihre jeweilige Lebensphase durch Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Rentenzahlung bei vielen Berufen bis zum 67. Lebensjahr
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Auszahlung unabhängig von einer gesetzlichen Rente
Was Besucher derzeit auch interessiert:
- Stimmt es, dass ich trotz meiner Berufsunfähigkeit keine staatliche Unterstützung erhalte, weil ich einfach als „noch erwerbsfähig“ umdefiniert wurde?
- Selbst die volle Erwerbsminderungsrente macht nur 50 % meines Nettogehalts aus. Das kann doch wohl nicht wahr sein?
- Kann ich meine BU eigentlich auch in eine kapitalbildende Versicherung umtauschen, zum Beispiel eine Lebensversicherung?
- Ich habe eine zweijährige Tochter und Elternzeit genommen. Wirkt sich das auch negativ auf meine Erwerbsminderungsrente aus?
- Wie viele Jahre muss ich als Berufseinsteiger warten, bis ich einen umfassenden Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erhalte?
Die Antworten sind so individuell wie unsere Besucher selbst. ERGO ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über die passende Antworten auf Ihre Fragen sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
Angebot anfordern
ERGO Lebensversicherung AG
Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, erhält unter Umständen keine oder aber nur noch eine geringe staatliche Unterstützung. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten. Persönliche Empfindlichkeiten, ehemalige Stellung, Qualifikation oder Gehaltsvorstellungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die ERGO Berufsunfähigkeitsabsicherung unterstützt Sie bei finanziellen Einbußen durch den Verlust Ihrer Arbeitskraft.
Berufsunfähigkeit – unsere Leistungen im Überblick
| Leistung |
Detail |
| Verzicht auf abstrakte Verweisung |
Die so genannte „abstrakte Verweisung“ auf eine andere Tätigkeit, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist, haben wir in unseren Bedingungen ausgeschlossen. Besondere Regelungen gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Selbstständige und aus dem Berufsleben Ausgeschiedene. |
| Verkürzter Prognosezeitraum |
Für die ärztliche Voraussage der Dauer einer Berufsunfähigkeit – Bei dem TOP-Produkt erhalten Sie Ihre Leistungen bereits, wenn Sie voraussichtlich nur sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind. Bei dem Standard-Produkt beträgt der Prognosezeitraum drei Jahre. |
| Leistungen |
Bei sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, leisten wir bei der TOP-Variante ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Bei der Standard-Variante leisten wir ab dem 7. Monat. Sofern die Berufsunfähigkeit nach Ablauf von drei Jahren noch besteht, zahlen wir die ersten sechs Monate rückwirkend. |
| Weltweiter Versicherungsschutz |
Er bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen. |
| Zinslose Beitragsstundung |
Die Beiträge können auf Antrag bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet werden. |
| Überschussverwendung nach Wahl |
Sie entscheiden, wie die Überschussanteile Ihrer Versicherung verwendet werden: Verzinslich angesammelt und als Auszahlungsbeitrag am Vertragsende, sofern keine Leistung beansprucht wurde. Als Bonusrente zur Erhöhung Ihrer Rentenansprüche im Leistungsfall. Zur Senkung Ihrer Beiträge durch Verrechnung der Überschüsse oder als Investition in eine Fondsanlage (nur möglich in Verbindung mit einer Rentenversicherung oder unserer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung) zur Teilnahme an der Finanzmarktentwicklung. |
| Verzicht auf Beitragsanpassung |
Bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung verzichten wir darauf, im Nachhinein sowohl zur Hauptversicherung als auch zu den eingeschlossenen Zusatzversicherungen und bei unseren Selbstständigen-Versicherungen Vertragsanpassungen zu verlangen oder Kündigungen auszusprechen. |
| Berufswechsel |
Ein Berufswechsel nach Vertragsabschluss muss uns nicht mitgeteilt zu werden. |
Unsere Berufsunfähigkeitsrente können Sie als selbstständiges Produkt oder als Zusatzversicherung zu einer Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung vereinbaren.
Wir gehen mit Ihnen gern weiter ins Detail. ERGO ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
Angebot anfordern
ERGO Lebensversicherung AG
Berufsunfähigkeit: kein Geld vom Staat
- Können Sie "nur" in Ihrem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten? Dann sind Sie trotzdem grundsätzlich arbeitsfähig und bekommen für die Berufsunfähigkeit kein Geld vom Staat.
- Sie müssen jede beliebige Ersatztätigkeit annehmen - ohne Rücksicht auf Ihre Ausbildung und Ihr bisheriges Einkommen. Eine Umschulung müssen Sie in Kauf nehmen.
- Finanzielle Probleme sind hier vorprogrammiert, wenn Sie sich auf die gesetzliche Absicherung verlassen.
Erwerbsminderung: der Härtefall
Erst wenn Sie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten könne, gelten Sie als erwerbsgemindert. Und bekommen vom Staat eine kleine Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist eine private Vorsorge wichtig. Denn wer nicht mehr arbeiten kann, hat nur noch wenig eigenes Geld.